Problemabfälle


 










Was gehört zu den Problemabfällen und wie werden diese entsorgt?

 

Problemabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen und aus diesem Grund keinesfalls über den Restabfall entsorgt werden dürfen. Sie tauchen beim Entrümpeln des Kellers auf oder fallen einem während des Ausmistens des Abstellraumes in die Hände. Doch wie geht man mit den angehäuften „Altlasten" um?

 

 

 

 

Zu den Problemabfällen zählen beispielsweise:

 

  • Abbeizer, Abflussreiniger, Akkus, Alleskleber (flüssig), Altmedikamente, Altöl (max. 50 l), Altölbehältnisse, Ammoniak, Autobatterien und Autopflegemittel
  • Backofenreiniger, Barometer quecksilberhaltig, Batterien, Bauschaum, Beizmittel, Bohnerwachs und Bremsflüssigkeit
  • Desinfektionsmittel, Dispersionsfarben und -mittel (flüssig) und Düngemittel
  • Energiesparlampen und Entfärber
  • Farben (flüssig), Farbverdünner, Felgenreiniger, Feuerlöscher mit Restinhalt, Fieberthermometer quecksilberhaltig, Fleckenentferner, Fotochemikalien und Frostschutzmittel
  • Getriebeöl (max. 50 l), Grillanzünder und -reiniger flüssig und Grundierung (flüssig)
  • Haarfärbemittel, Haushaltsreiniger, Herdputzmittel, Hobbychemikalien, Hohlraumkonservierung und Holzbehandlungsmittel
  • Imprägnierer, Insektensprays und -bekämpfungsmittel (Insektizide)
  • Kalkentferner, Kaltreiniger, Karbolineum, Klebstoffe (flüssig), Kondensatoren, Kosmetika, Kühlflüssigkeit und Kunstharze
  • Lacke, Lackreiniger, Lasuren, Laugen, Lederpflegemittel, Leim (flüssig), Leuchtstoffröhren und Lösungsmittel
  • Medikamente, Metallreiniger, Methanol, Möbelpolituren, Möbelsprays, Montageschaum (flüssig) und Motoröl (max. 50 l)
  • Nagellack und -entferner, Neonröhren und Nitroverdünnung
  • Ölfilter gebraucht, Ölreste (max. 50 l) und ölverschmutzte Abfälle (Lappen, Sägespäne, Tücher o.ä.)
  • PCB-haltige Abfälle, Petroleum, Pflanzenschutzmittel, Pilzbekämpfungsmittel (Fungizide), Pinselreiniger und Putzlappen mit schädlichen Anhaftungen
  • Quecksilberhaltige Abfälle: Barometer, Quecksilberdampflampen und Thermometer
  • Raumsprays, Rohrreiniger, Rostschutzmittel und Rostumwandler
  • Säuren, Salmiak, Sanitärreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide), Schneckenkorn, schwermetallhaltige Rückstände, Silberputzmittel, Spezialreiniger, Spiritus und Spraydosen mit Restinhalten
  • Teppichkleber (flüssig), Terpentin, Terpentinersatz, Thermometer quecksilberhaltig, Tiefengrund, Toner und Treibstoff
  • Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide), Unterbodenschutz
  • Verdünner, Versiegelungsmittel
  • Wachse (für Auto-/Bodenpflege), Wandfarben (flüssig), Waschbenzin, Waschmittel, Wasserstoffperoxid, WC-Reiniger und Weichspüler
  • Zementfarben (flüssig), Zinksalben, Zweikomponentenfarben und -kleber (flüssig)

 

Für Farben und Lacke gilt:

  • Behälter mit flüssigen Farbresten können nur am Schadstoffmobil oder dem Sonderabfallzwischenlager abgegeben werden.
  • Farbeimer und Lackdosen (restentleert/pinselrein) können als Verkaufspackungen über die Gelben Säcke entsorgt werden.
  • Farbeimer mit eingetrockneten Farbresten gehören zum Restabfall.

 

 

 

 

 

Wie und wo kann man Problemabfälle entsorgen?

Private Haushalte können Problemabfälle sowohl zweimal jährlich am Schadstoffmobil als auch am Sonderabfallzwischenlager abgegeben werden.

 

Die kreisweiten Haltestellen des Schadstoffmobils sind mit dem jeweiligen Datum und den Uhrzeiten in den gültigen Abfuhrplänen angegeben, welche sowohl

 

Das Sonderabfallzwischenlager der REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG befindet sich in der Harald-Fissler-Straße 8 in 55768 Hoppstädten-Weiersbach und ist in diesem Jahr an den folgenden Freitagen von 13:00-17:00 Uhr für private Haushalte geöffnet:

26.01.2024
23.02.2024
08.03.2024
22.03.2024
26.04.2024
24.05.2024
14.06.2024
28.06.2024
26.07.2024
30.08.2024
27.09.2024
11.10.2024
25.10.2024
13.12.2024

 



 

 

Wichtige Hinweise zur Anlieferung und Umwelttipps:

  • Es werden nur haushaltsübliche Mengen (bis zu 50 l bzw. 50 kg) aus Privathaushalten angenommen.

  • Problemabfälle sollten stets vorsortiert werden. Dispersionsfarben (Wandfarben) sind in möglichst wenigen Behältnissen zusammen zu fassen.

  • Sonstige Flüssigkeiten dürfen niemals vermischt und nur in fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

  • Da unbeaufsichtigt abgestellte, giftige Abfälle eine Gefahr für die Umwelt darstellen, müssen diese immer persönlich dem Personal vor Ort übergeben werden.

  • Zum Transport verwendete Plastiktüten, Kisten oder andere Behältnisse sind wieder mit nach Hause zu nehmen.

  • Für bestimmte Problemabfälle gibt es Rücknahmepflichten bzw. Rückgabemöglichkeiten im Handel. Diese sollten immer in Anspruch genommen werden, da die Entsorgung i. d. R. bereits im Kaufpreis solcher Produkte enthalten ist. Das betrifft sowohl Altöl, Altölgebinde und gebrauchte Ölfilter als auch Akkus, Haushalts- und Autobatterien.

  • Viele Putz- und Reinigungsmittel können durch umweltschonende und biologisch abbaubare Mittel, wie z. B. Backpulver, Essig, einfaches Scheuermittel, Schmierseife ersetzt werden.

  • Der „blaue Umweltengel" auf Verpackungen von z. B. Farben und Lacken weist auf schadstoffarme, umweltfreundliche Produkte hin.

 

 

 

Downloads - Links

Infobroschüre-Problemfälle

Abfall ABC

 

 

 

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